Wer im Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz einen Leistungsanspruch geltend machen möchte, muss nach dem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: Originalrechnungen fristgerecht vorlegen, Auskünfte wahrheitsgemäß erteilen und das versicherte Tier auf Verlangen untersuchen lassen. Erfahren Sie, welche Angaben die Rechnung enthalten muss und welche Folgen bei Verstößen drohen.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten. Nachfolgend sind Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall aufgeführt.
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie:
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind.
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss Folgendes ersichtlich sein:
- der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
- der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Lebensnummer) des Tiers. Bei fehlender Chip- oder Lebensnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
- das Datum der erbrachten Leistungen
- die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf.
Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht:
Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen.
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht:
Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Behandlungsfall sollten Sie die Rechnung Ihres Tierarztes zeitnah einreichen und darauf achten, dass alle geforderten Angaben enthalten sind. Wichtig ist außerdem, offene Fragen des Versicherers ehrlich und vollständig zu beantworten. Auf Wunsch darf der Versicherer das Pferd durch einen von ihm ausgewählten Tierarzt untersuchen lassen und übernimmt dafür die Kosten. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Auswirkungen auf den Vertrag und die Leistung haben.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie unverzüglich vorlegen, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Aus der Rechnung müssen der Name des Halters bzw. der Halterin, der Name und die Identifikationsnummer des Tiers (bei fehlender Chip- oder Lebensnummer Rasse, Alter und Geburtsdatum), die Diagnose, die berechnete Leistung aufgegliedert nach Gebührenposition mit Gebührensatz, das Datum der Leistungen sowie die angewandten und abgegebenen Medikamente mit Dosierung/Menge und Datum ersichtlich sein.
Darf der Versicherer mein Pferd untersuchen lassen?
Ja. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann das versicherte Tier von einem vom Versicherer bestimmten Tierarzt bzw. einer Tierärztin untersucht werden. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Versicherer.
Muss ich Auskünfte des Tierarztes einholen?
Sie können die behandelnden Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, die Auskünfte direkt zu erteilen, oder Sie holen die Auskünfte selbst ein und stellen sie zur Verfügung.
Was passiert bei Verletzung der Obliegenheiten?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.