Im Tarif Pferde Smart der Allianz Tierkrankenversicherung wird der Beitrag bestehender Verträge einmal jährlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert – abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).
Grundlage der Neukalkulation:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Die Neukalkulation richtet sich nach:
- der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung
- der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation
Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer überprüft den Beitrag Ihres Vertrags regelmäßig und passt ihn bei Bedarf an die Entwicklung der Kosten und Schäden an. Vergleichbare Verträge werden dabei gemeinsam betrachtet, und auch Änderungen bei den Tierarztgebühren können in die Berechnung einfließen. Ihre persönlichen Zu- und Abschläge bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert.
Wonach richtet sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der bisherigen sowie der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Werden Änderungen der Tierarztgebühren berücksichtigt?
Ja, der Versicherer ist insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich individuelle Zu- und Abschläge durch die Neukalkulation?
Nein, individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.