Bei der Mopedversicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz müssen Sie oder der Erwerber die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich in Textform anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann die Leistungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen entfallen – wir erklären, worauf Sie achten müssen und wann trotzdem eine Leistung erfolgt.
Hinweis: Beachten Sie zur Veräußerung Ihres Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 11.1.
Was müssen Sie bei einer Veräußerung des Fahrzeugs beachten?
Sie oder der Erwerber müssen uns die Veräußerung unverzüglich in ➞Textform anzeigen. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet:
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Wir weisen nach, dass wir den mit Ihnen bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir sind ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung nach diesem Zeitpunkt bekannt wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls die Kündigungsfrist abgelaufen war, wir aber nicht gekündigt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Moped verkaufen, sollten Sie oder der Käufer den Verkauf möglichst schnell und schriftlich nachvollziehbar melden. Geschieht das nicht rechtzeitig, kann es sein, dass in bestimmten Fällen kein Versicherungsschutz mehr besteht. In einigen Situationen bleibt der Schutz jedoch erhalten – etwa wenn dem Versicherer der Verkauf bereits bekannt war. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer muss die Veräußerung des Mopeds anzeigen?
Sie oder der Erwerber müssen die Veräußerung unverzüglich in Textform anzeigen.
Was erfüllt die Textform?
Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt?
Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen, und wir nachweisen, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wann besteht trotz fehlender Anzeige Leistungspflicht?
Wir sind zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso, wenn uns die Veräußerung später bekannt wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls die Kündigungsfrist abgelaufen war, wir aber nicht gekündigt haben.
Wo finde ich weitere Regelungen zur Veräußerung?
Beachten Sie zur Veräußerung Ihres Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 11.1.