In der Mopedversicherung der Allianz kann sich Ihr Beitrag ändern, wenn sich Merkmale zur Beitragsberechnung, die Jahresfahrleistung oder Art und Verwendung des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit ändern. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten gelten, wie eine Neuberechnung erfolgt und welche Folgen unzutreffende oder fehlende Angaben haben.
Im Tarif Mopedversicherung der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zu Beitragsänderungen aufgrund bei Ihnen eingetretener Umstände. Behandelt werden diese Fragen:
- Wie kann sich Ihr Beitrag aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System ändern?
- Wie wirkt sich eine Änderung bei den Merkmalen zur Beitragsberechnung aus?
- Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
- Was müssen Sie bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs beachten?
- Wie wirkt es sich auf den Beitrag aus, wenn die tatsächliche Jahresfahrleistung von der angegebenen abweicht?
Wie kann sich Ihr Beitrag aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System ändern?
entfällt
Wie wirkt sich eine Änderung bei den Merkmalen zur Beitragsberechnung aus?
(1) Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführtes Merkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
(2) Auswirkung auf den Beitrag
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von Satz 1 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jahresfahrleistung geändert hat.
Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
(1) Anzeige von Änderungen
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
(3) Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag zu berichtigen. Dies erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre. Der berichtigte Beitrag ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Merkmalen zur Beitragsberechnung.
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere gesetzlichen Rechte aus Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung.
(4) Folgen von Nichtangaben
Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommen, gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Voraussetzung ist:
- Wir haben Sie in ➞Textform (z. B. per Brief, E-Mail) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen.
- Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt.
- Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachgereicht.
Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits erfolgter Neuberechnung, berichtigen wir erst für das folgende Versicherungsjahr. Maßgeblich für die Berichtigung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit des ersten Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.
Was müssen Sie bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs beachten?
(1) Anzeigepflicht
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen (siehe auch Teil B Ziffer 8). Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
(2) Kündigungsrecht
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
(3) Recht zur Beitragsanpassung
Anstatt zu kündigen, können wir den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie wirkt es sich auf den Beitrag aus, wenn die tatsächliche Jahresfahrleistung von der angegebenen abweicht?
entfällt
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich während der Vertragslaufzeit bestimmte Umstände, die für die Beitragsberechnung wichtig sind, kann sich Ihr Beitrag anpassen – nach oben oder nach unten. Solche Änderungen sollten Sie dem Versicherer umgehend mitteilen. Wer unzutreffende Angaben macht oder Änderungen nicht meldet, muss mit einer nachträglichen Beitragsberichtigung rechnen; bei Vorsatz kann zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig werden. Auch die Art und Verwendung des Fahrzeugs spielt eine Rolle und ist anzeigepflichtig.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein neu berechneter Beitrag?
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Bei einer Änderung der Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jahresfahrleistung geändert hat.
Muss ich Änderungen der Merkmale zur Beitragsberechnung melden?
Ja. Die Änderung eines im Versicherungsschein unter „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführten Merkmals müssen Sie unverzüglich anzeigen. Auf Anforderung sind entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Welche Folgen haben unzutreffende Angaben?
Wurde deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet, darf der Versicherer den Beitrag rückwirkend berichtigen. Bei vorsätzlich unzutreffenden Angaben oder vorsätzlich nicht angezeigten Änderungen ist zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.
Was passiert bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs?
Diese müssen Sie anzeigen. Der Versicherer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder anstatt zu kündigen den Beitrag anpassen. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 %, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen.
Was gilt, wenn ich angeforderte Nachweise nicht vorlege?
Kommen Sie der Aufforderung schuldhaft nicht nach, darf der Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet werden. Voraussetzung ist ein Hinweis in Textform, eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen und dass Sie die Nachweise auch innerhalb dieser Frist nicht nachreichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025