Wenn Sie in der Mopedversicherung der Allianz einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen: eine Beschwerde bei der Allianz oder Ihrem Vermittler, das kostenfreie Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht der BaFin sowie der Rechtsweg. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
(1) Beschwerde bei Allianz oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter „http://www.allianz.de/service/beschwerde/“. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
(2) Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- - Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
- Tel.: 0800 3696000
- Fax: 0800 3699000
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (z. B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.
(3) Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht:
- Graurheindorfer Straße 108
- - Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Tel.: 0228 4108-0
- Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
(4) Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 4 nutzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit der Allianz in Ihrer Mopedversicherung einmal unterschiedlicher Meinung sind, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Sie können sich zunächst direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht weiter, steht Ihnen der kostenfreie Versicherungsombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle zur Verfügung. Zusätzlich können Sie die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. Bei Streit über die Schadenhöhe in der Kasko gibt es außerdem das Sachverständigenverfahren.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst wenden, wenn ich unzufrieden bin?
Wenden Sie sich bitte gerne direkt an die Allianz. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter „http://www.allianz.de/service/beschwerde/“. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Was kostet das Verfahren beim Versicherungsombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die Allianz hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich dort aber melden, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Kann ich meine Beschwerde online einreichen?
Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag auf elektronischem Wege (z. B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.
Was gilt bei Streit über die Schadenhöhe in der Kaskoversicherung?
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 4 nutzen.