In der Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung verjähren vertragliche Ansprüche gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Wer einen Anspruch anmeldet, profitiert von einer Hemmung der Verjährung, bis die Entscheidung in Textform zugeht – etwa per E-Mail oder Brief.
Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche nach dem Gesetz?
(1) Verjährungsfrist und maßgebliche gesetzliche Regelungen
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in drei Jahren.
Einzelheiten zu Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
(2) Hemmung der Verjährung während unserer Leistungsprüfung
Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet wurde, ist dessen Verjährung bis zu folgendem Zeitpunkt gehemmt: Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen oder dem Anspruchsteller unsere Entscheidung in ➞Textform zugeht.
Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist geltend gemacht werden, sonst können sie verjähren. Solange die Versicherung einen angemeldeten Anspruch prüft, läuft diese Frist nicht weiter – sie wird erst wieder in Gang gesetzt, wenn die Entscheidung schriftlich oder in vergleichbarer Form mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Mopedversicherung?
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in drei Jahren.
Wo sind die gesetzlichen Details zur Verjährung geregelt?
Einzelheiten zu Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag angemeldet wurde, ist dessen Verjährung gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen oder dem Anspruchsteller die Entscheidung in Textform zugeht.
Was gilt als Textform?
Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.