In der Mopedversicherung der Allianz sind die Regelungen zur Außerbetriebsetzung, zum Saisonkennzeichen sowie zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen festgehalten. Für diese Punkte sind in der Mopedversicherung keine gesonderten Bestimmungen vorgesehen.
Bestimmungen zu Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und ungestempelten Kennzeichen:
- entfällt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für die Themen Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen enthält die Mopedversicherung keine gesonderten Regelungen. Der entsprechende Punkt ist mit „entfällt“ gekennzeichnet und führt damit keine eigenen Bestimmungen an.
Häufige Fragen
Gibt es in der Mopedversicherung Regelungen zur Außerbetriebsetzung?
Für die Außerbetriebsetzung sind in der Mopedversicherung keine gesonderten Bestimmungen vorgesehen; dieser Punkt entfällt.
Sind Bestimmungen zum Saisonkennzeichen enthalten?
Nein, zum Saisonkennzeichen enthält die Mopedversicherung keine eigenen Regelungen. Der entsprechende Punkt ist mit „entfällt“ gekennzeichnet.
Wie werden Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen behandelt?
Für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind in der Mopedversicherung keine gesonderten Bestimmungen aufgeführt; dieser Punkt entfällt.
Auf welche Dokumentenversion beziehen sich diese Angaben?
Die Angaben beziehen sich auf die Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2025.