In der Mopedversicherung der Allianz gilt: Ändert sich ein im Versicherungsschein unter „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführtes Merkmal, muss dies unverzüglich angezeigt werden. Wird diese Pflicht verletzt, bleibt der Versicherungsschutz zwar bestehen, doch der Beitrag kann rückwirkend angepasst werden – bei vorsätzlicher Verletzung droht zusätzlich eine Vertragsstrafe.
Hinweis: Die vollständige Regelung zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung finden Sie in Teil C Ziffer 13.3.
Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale zur Beitragsberechnung?
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Verletzungen dieser Anzeigepflicht haben folgende Konsequenzen:
- Sie führen nicht zu einem Verlust des Versicherungsschutzes.
- Sie berechtigen uns aber zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags.
- Bei vorsätzlicher Verletzung haben wir das Recht zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Dies ist in Teil C Ziffer 13.3 Absatz 3 geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich bei Ihrem Moped etwas ändert, das im Versicherungsschein unter „Merkmale zur Beitragsberechnung“ steht, sollten Sie das der Allianz sofort melden. Vergessen Sie das, bleibt Ihr Versicherungsschutz zwar erhalten, aber der Beitrag darf nachträglich angepasst werden. Melden Sie eine Änderung absichtlich nicht, kann zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig werden.
Häufige Fragen
Was muss ich der Allianz mitteilen?
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführten Merkmals müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich die Anzeige versäume?
Nein. Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust des Versicherungsschutzes. Sie berechtigen die Allianz aber zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht?
Bei vorsätzlicher Verletzung hat die Allianz das Recht zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Wo finde ich die vollständige Regelung?
Die vollständige Regelung zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung finden Sie in Teil C Ziffer 13.3. Die Vertragsstrafe bei vorsätzlicher Verletzung ist in Teil C Ziffer 13.3 Absatz 3 geregelt.