In der Mopedversicherung der Allianz stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich nur dem Versicherungsnehmer zu – mit klaren Ausnahmen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier erfahren Sie, wie sich eine Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen auswirkt und wann sich der Versicherer ihnen gegenüber auf Leistungsfreiheit berufen kann.
Hinweis: Die Pflichten einer mitversicherten Person finden Sie in Teil B Ziffer 9.
Was gilt für mitversicherte Personen?
(1) Ausübung der Rechte
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als ➞Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind z. B. die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung (vgl. Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.2).
(2) Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung. Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur in folgenden Fällen berufen:
- Die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände liegen in der Person des Mitversicherten vor.
- Die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände waren der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Rechte aus dem Vertrag darf normalerweise nur der Versicherungsnehmer geltend machen. Verliert der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer seine Leistungspflicht, betrifft das grundsätzlich auch mitversicherte Personen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es dazu eine Ausnahme: Hier kann sich der Versicherer gegenüber mitversicherten Personen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Leistungsfreiheit berufen.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wie wirkt sich eine Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen aus?
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Gibt es eine Ausnahme in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ja. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung können wir uns gegenüber mitversicherten Personen nur dann auf die Leistungsfreiheit berufen, wenn die zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder ihr bekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Wo finde ich die Pflichten mitversicherter Personen?
Die Pflichten einer mitversicherten Person finden Sie in Teil B Ziffer 9.