In der Mopedversicherung der Allianz darf eine Regelung der Versicherungsbedingungen nur unter klaren Voraussetzungen angepasst werden – etwa wenn eine höchstrichterliche Entscheidung oder ein bestandskräftiger Verwaltungsakt eine inhaltsgleiche Regelung für unwirksam erklärt. Hier erfahren Sie, welche Themen betroffen sein können, wie die Neuregelung erfolgt und welche Widerspruchs- und Kündigungsrechte gelten.
Wann können wir eine Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen?
(1) Unwirksamkeit einer Regelung
Wenn durch
- eine höchstrichterliche Entscheidung oder
- einen bestandskräftigen Verwaltungsakt
eine Regelung in Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt wird, sind wir berechtigt, eine davon betroffene Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen.
Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksame erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Regelungen, die angepasst werden können
Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden Themen betreffen:
- Leistungsvoraussetzungen;
- Leistungsumfang;
- Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen;
- Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsabschluss beachten müssen;
- die Anpassung Ihres Beitrags;
- die Vertragsdauer;
- die Kündigung des Vertrags.
(3) Ersatzlose Streichung der Regelung darf nicht interessengerecht sein
Für eine Anpassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die gesetzlichen Vorschriften enthalten keine konkrete Bestimmung, mit der die durch Unwirksamkeit (siehe Absatz 1) entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann.
- Der ersatzlose Wegfall der Regelung stellt keine angemessene Lösung dar, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht würde.
(4) Inhalt der Neuregelung
Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten. Kriterium ist hierbei, was vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
(5) Durchführung der Bedingungsanpassung
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in ➞Textform (z. B. Brief, E-Mail) mitteilen und erläutern.
Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung widersprechen. Ihr Widerspruch muss in ➞Textform erfolgen.
Auf Ihr Widerspruchsrecht werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn innerhalb der Frist absenden. Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Bedingungsanpassung nicht in Kraft.
(6) Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs
Widersprechen Sie der Bedingungsanpassung, können wir den Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten am Vertrag ohne Anpassung nicht zumutbar ist.
Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären. Wir müssen dabei eine Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats einhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Klausel Ihrer Versicherungsbedingungen von einem Gericht oder einer Behörde für unwirksam erklärt, darf die Allianz die betroffene Regelung anpassen – aber nur bei bestimmten Themen und nur, wenn eine Lücke sonst nicht sinnvoll geschlossen werden kann. Die neue Regelung soll dem entsprechen, was faire Vertragspartner vereinbart hätten. Sie werden über die Änderung informiert und können ihr innerhalb der genannten Frist widersprechen.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz meine Versicherungsbedingungen anpassen?
Wenn eine Regelung durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wird und die im Vertrag genannten weiteren Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt auch, wenn sich die Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet, sofern die Regelung im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Welche Themen können von einer Anpassung betroffen sein?
Nur Regelungen zu Leistungsvoraussetzungen, Leistungsumfang, Leistungsausschlüssen oder -einschränkungen, Obliegenheiten nach Vertragsabschluss, der Anpassung des Beitrags, der Vertragsdauer oder der Kündigung des Vertrags.
Wie kann ich einer Bedingungsanpassung widersprechen?
Ihr Widerspruch muss in Textform erfolgen. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Für die Rechtzeitigkeit reicht das Absenden innerhalb der Frist. Bei fristgemäßem Widerspruch tritt die Bedingungsanpassung nicht in Kraft.
Was passiert, wenn ich der Anpassung widerspreche?
Die Allianz kann den Vertrag kündigen, wenn ihr das Festhalten am Vertrag ohne Anpassung nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklärt werden, unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats.
Wie erfahre ich von einer geänderten Regelung?
Die angepasste Regelung wird Ihnen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) mitgeteilt und erläutert. Auf Ihr Widerspruchsrecht werden Sie in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.