In der Mopedversicherung der Allianz endet der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette – etwa ein Mofa – automatisch mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft dabei vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen / Versicherungsplakette führen muss (zum Beispiel Mofa), endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Verkehrsjahr läuft von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vertrag mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette – wie bei einem Mofa – muss nicht aktiv gekündigt werden. Er endet von selbst, sobald das Verkehrsjahr abgelaufen ist. Dieses Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Mopedversicherungsvertrag kündigen?
Nein. Der Vertrag für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen / Versicherungsplakette endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann läuft das Verkehrsjahr?
Das Verkehrsjahr läuft von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung?
Sie gilt für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen / eine Versicherungsplakette führen muss, zum Beispiel ein Mofa.
Wann endet mein Versicherungsvertrag?
Der Vertrag endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, also mit Ende Februar.