Wer in der Mopedversicherung der Allianz eine Obliegenheit verletzt, muss mit Folgen für den Versicherungsschutz rechnen: Bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz, bei grober Fahrlässigkeit kann sie gekürzt werden. Zudem kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden.
Hinweis: Die von Ihnen zu beachtenden ➞Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall finden Sie in Teil A jeweils unter der Überschrift: „Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten)“.
Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverletzungen?
(1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine ➞Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Wir bleiben insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Für zu erfüllende Auskunfts- oder Aufklärungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalles gelten besondere gesetzliche Regelungen (§ 28 Abs. 4 VVG). Sollten Sie diese Pflichten verletzen, gilt: Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Diese Hinweispflicht besteht allerdings nicht, wenn es uns aufgrund der Umstände unmöglich ist, Ihnen diesen Hinweis rechtzeitig zu geben. Dies gilt insbesondere im Falle der Wartepflicht zur Ermöglichung der Feststellungen nach einem Unfall (Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 3.2 Absatz 3).
(2) Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Rechten. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person vor und während eines Schadenfalls einhalten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann sich das auf die Leistung auswirken: Bei absichtlicher Verletzung kann die Leistung ganz entfallen, bei grober Nachlässigkeit anteilig gekürzt werden. Können Sie nachweisen, dass Ihr Verhalten für den Schaden und dessen Regulierung keine Rolle gespielt hat, bleibt der Schutz in der Regel erhalten. Zusätzlich besteht in bestimmten Fällen ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Allianz berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Bleibt der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung erhalten?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Kann der Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung gekündigt werden?
Ja. Verletzen Sie eine vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheit, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden – innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.