In der Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung gelten die Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Für die Technische Aufsicht greift diese Regelung nur, soweit die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung es zulässt. Ergänzend sind die Rechte mitversicherter Personen in Teil C zu beachten.
Hinweis: Beachten Sie zu den Rechten der mitversicherten Personen auch die Regelung in Teil C Ziffer 2.
Welche Pflichten haben mitversicherte Personen?
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Teil C – Allgemeine Regelungen
Die Regelungen in Teil C gelten, soweit nicht ihr Anwendungsbereich ausdrücklich beschränkt ist, für jeden Leistungsbaustein.
Was bedeutet das konkret?
Personen, die neben dem Versicherungsnehmer über den Vertrag mitversichert sind, müssen sich grundsätzlich an dieselben Pflichten halten wie der Versicherungsnehmer selbst. Bei der Technischen Aufsicht gilt das jedoch nur in dem Rahmen, den die gesetzlichen Vorgaben zur Kfz-Pflichtversicherung erlauben. Die allgemeinen Regelungen aus Teil C sind dabei für alle Leistungsbausteine relevant, sofern ihr Geltungsbereich nicht ausdrücklich eingeschränkt ist.
Häufige Fragen
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Pflichten wie für den Versicherungsnehmer?
Ja, für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung.
Gilt das auch für die Technische Aufsicht?
Für die Technische Aufsicht gilt dies nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Wo finde ich die Rechte der mitversicherten Personen?
Die Rechte der mitversicherten Personen sind in Teil C Ziffer 2 geregelt.
Für welche Leistungsbausteine gelten die Regelungen in Teil C?
Die Regelungen in Teil C gelten für jeden Leistungsbaustein, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist.