In der Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung gelten für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör grundsätzlich dieselben Regelungen wie im Baustein Kaskoversicherung – es sei denn, für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Was gilt für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör?
- Für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör gelten alle Regelungen im Baustein Kaskoversicherung entsprechend.
Ausnahme:
- Es ist für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör werden im Rahmen der Mopedversicherung grundsätzlich genauso behandelt wie das Fahrzeug selbst in der Kaskoversicherung. Nur wenn für Teile und Zubehör ausdrücklich eine abweichende Regelung vorgesehen ist, gilt diese vorrangig. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Regelungen gelten für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör?
Für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör gelten alle Regelungen im Baustein Kaskoversicherung entsprechend.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja. Eine Ausnahme besteht, wenn für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Werden Fahrzeugteile anders behandelt als das Fahrzeug selbst?
Grundsätzlich nicht: Für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör gelten die Regelungen des Bausteins Kaskoversicherung entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten im Tarif Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025