In der Mopedversicherung der Allianz-Kfz-Versicherung kommt der Vertrag durch die Annahme des Antrags zustande – regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins. Erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz beginnt, welche Rolle die Zahlung des fälligen Beitrags spielt und was bei vorläufigem Versicherungsschutz gilt.
Im Tarif Mopedversicherung der Allianz-Kfz-Versicherung gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Vertragsbeginns und des vorläufigen Versicherungsschutzes:
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, richten sich die Folgen nach Teil B Ziffer 1.2.
Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?
entfällt
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag entsteht, sobald die Allianz Ihren Antrag annimmt – in der Regel erkennbar am Zugang des Versicherungsscheins. Der eigentliche Schutz greift jedoch erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag bezahlt haben und der vereinbarte Zeitpunkt erreicht ist. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, gelten die im Bedingungswerk festgelegten Folgen. Ein vorläufiger Versicherungsschutz ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die Allianz Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, richten sich die Folgen nach Teil B Ziffer 1.2.
Gibt es einen vorläufigen Versicherungsschutz?
Ein vorläufiger Versicherungsschutz ist in diesem Tarif nicht vorgesehen – dieser Punkt entfällt.