Nach einem Schadenfall in der Mopedversicherung der Allianz dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, warum in der Kfz-Haftpflichtversicherung besondere Regeln greifen, welche Form die Kündigung braucht und ab wann sie wirksam wird.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls gekündigt werden?
(1) Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
(2) Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen
- nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben,
- nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder
- nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
(3) Textform der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Regelung bedarf der ➞Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
(4) Wirksamwerden der Kündigung
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, wirksam wird.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden können beide Seiten – Sie oder der Versicherer – den Mopedvertrag beenden. In der Regel läuft die Frist ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung; für den Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung gelten eigene Anknüpfungspunkte. Wichtig ist die Textform (etwa E-Mail oder Brief). Kündigen Sie selbst, greift die Kündigung sofort oder zu einem von Ihnen bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat später wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Was gilt abweichend im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.