Bei der Mopedversicherung der Allianz im Rahmen der Kfz-Versicherung ist geregelt, wie mit Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe umgegangen wird. Ein gesondertes Sachverständigenverfahren für diesen Fall ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Regelung zu Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren):
entfällt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
In der Mopedversicherung der Allianz gibt es zum Umgang mit Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe keine eigene Regelung: Ein Sachverständigenverfahren ist in diesem Tarif nicht vorgesehen. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Gibt es in der Mopedversicherung ein Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe?
Nein. In diesem Tarif entfällt eine Regelung zum Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe.
Auf welchen Tarif bezieht sich diese Regelung?
Auf den Tarif Mopedversicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz.
Aus welchem Veröffentlichungsjahr stammt die Dokumentenversion?
Die Dokumentenversion trägt das Veröffentlichungsjahr 2025.
Was bedeutet der Hinweis „entfällt“?
Er bedeutet, dass in diesem Tarif keine entsprechende Regelung zum Sachverständigenverfahren vorhanden ist.