Wer eine Mopedversicherung der Allianz nutzt, muss eine Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesenen Art und Verwendung des Fahrzeugs anzeigen. Welche Pflichten dabei gelten und welche Regelungen ergänzend zu beachten sind, erfahren Sie hier.
Hinweis: Beachten Sie zur Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 13.4.
Was müssen Sie bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs beachten?
Wenn sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert, gilt: Sie müssen uns dies anzeigen (siehe hierzu auch Teil C Ziffer 13.4 Absatz 1).
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich, wie oder wozu Ihr Fahrzeug genutzt wird, im Vergleich zu den Angaben im Versicherungsschein, dann informieren Sie den Versicherer darüber. Ergänzend hierzu sind die Regelungen in Teil C Ziffer 13.4 zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Nutzungsänderung anzeigen?
Wenn sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert, müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen.
Wo finde ich weitere Regelungen zur Nutzungsänderung?
Beachten Sie zur Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 13.4.
Worauf bezieht sich die Anzeigepflicht genau?
Sie bezieht sich auf die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich diese, ist eine Anzeige erforderlich (siehe auch Teil C Ziffer 13.4 Absatz 1).
Inhalte aus: Mopedversicherung