Im Tarif Premium der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für Eigenschäden:
Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1 Ihrer AKB leisten wir zusätzlich bei Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
• An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
• An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Sie beschädigen Ihr Garagentor.
• An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad.
Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtigten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten.
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 200.000 EUR.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind:
• Eigenschäden, die durch einen Anhänger oder Wohnwagenanhänger verursacht wurden.
• Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Beispiel: Nicht versichert ist, wenn Sie Ihr transportiertes Fahrrad beschädigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Eigenschäden / Kfz-Versicherung Premium
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