In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bedingungen bezüglich der Änderung des SF-Klassen-Systems sowie der damit verbundenen Rechte für Versicherungsnehmer:
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang zu ändern, wenn diese Änderungen
• ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und
• den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen.
Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Änderung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Beitrags nach C.12.1 oder C.12.2 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
- 13 Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Änderung SF-System Voraussetzungen Rechte / Kfz-Versicherung
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