In der Kfz-Versicherung der Allianz bestehen die folgenden Verpflichtungen hinsichtlich der Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit den für die Beitragsberechnung maßgeblichen Merkmalen:
- 13.3.1 Anzeige von Änderungen
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
- 13.3.2 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
- 13.3.3 Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, den Beitrag zu berichtigen. Dies erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre. Der berichtigte Beitrag ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Merkmalen zur Beitragsberechnung.
Zusätzlich zur Beitragserhöhung fällt eine Vertragsstrafe an, wenn
• Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt haben und
• deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet wurde.
Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht dem angepassten Jahresbeitrag. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere gesetzlichen Rechte aus Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung.
- 13.3.4 Folgen von Nichtangaben
Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommen, gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Voraussetzung ist:
• Wir haben Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen.
• Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt.
• Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachgereicht.
Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits erfolgter Neuberechnung, berichtigen wir erst für das folgende Versicherungsjahr. Maßgeblich für die Berichtigung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit des ersten Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Meldepflicht Merkmale Beitragsberechnung / Kfz-Versicherung
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