In der Kfz-Versicherung der Allianz gilt bezüglich des Zeitpunkts einer Neukalkulation des Beitrags in der Kaskoversicherung Folgendes:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der Kaskoversicherung während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Die Regelungen nach C.12.1 gelten entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Neukalkulation Kasko Beitrag / Kfz-Versicherung
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