In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich Änderungen an der Art oder Verwendung des Fahrzeugs:
- 13.4.1 Anzeigepflicht
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen (siehe auch B.9). Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
- 13.4.2 Kündigungsrecht
Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
- 13.4.3 Recht zur Beitragsanpassung
Anstatt zu kündigen können wir den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Änderung Fahrzeugart oder Nutzung / Kfz-Versicherung
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