In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Mitteilung der Neukalkulation:
Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung mitzuteilen. Mit dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach C.12.4.1 hinweisen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2 der Beitrag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mitteilung Neukalkulation / Kfz-Versicherung
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