Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Zusatzleistungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge:
Ergänzend zu einem versicherten Schadenereignis in der Kaskoversicherung nach A.2 Ihrer AKB werden für Elektro- oder Hybridfahrzeuge folgende Zusatzleistungen vereinbart:
Leistung
Was zahlen wir genau?
Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku
Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung
• zum Totalschaden,
• zur Zerstörung oder
• zum Verlust
des Akkus geführt.
Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus sind:
• Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat,
• für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder eine Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und
• das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden oder ein Verlust vor.
Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich ist die jeweils unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Schäden an der eigenen Ladestation
Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte), wenn diese
• durch Fehlbedienung,
• aufgrund eines Fahrzeugfehlers oder
• durch ein versichertes Schadenereignis der Kaskoversicherung nach A.2 Ihrer AKB beschädigt wird.
Die Ladestation muss sich in Ihrem Eigentum oder des Ehe- bzw. Lebenspartners befinden. Teileigentum an einer Ladestation im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht ausreichend. Wenn Sie die Ladestation als Mieter auf eigene Kosten angeschafft haben, ist diese ebenfalls versichert.
Bitte beachten Sie:
Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben. Beispiel: Der Schaden wird über Ihre Herstellergarantie oder Gebäudeversicherung ersetzt.
Zustandsdiagnostik
Wird der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Hierfür übernehmen wir zusätzlich dazugehörige Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation. Voraussetzung ist, dass die Beauftragung durch uns erfolgt oder wir der Beauftragung zugestimmt haben.
Kosten für Wassercontainer
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern.
Fahrzeugabstellungskosten
Wir erstatten bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Hierfür müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
• Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
• Bei der Fahrzeugabstellung wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten.
Ausbaukosten zur Entsorgung
Wird bei dem Akku ein Totalschaden festgestellt und muss dieser entsorgt werden, erstatten wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
Allgefahrendeckung für den Akku
Mitversichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse (AllRisk). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nach A.2.1.3 Ihrer AKB.
Bitte beachten Sie:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf
• einen der in A.2.2 Ihrer AKB beschriebenen Leistungsausschlüsse,
• eine allmähliche Einwirkung oder den gewöhnlichen Alterungsprozess, beispielsweise Abnutzung bzw. Minderung der Leistung durch Zeit,
• Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers oder
• einen Hackerangriff auf einen Server oder eine digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens. Dies gilt auch, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion des Akkus auswirkt. Beispiel: IT-Infrastruktur des Fahrzeugherstellers oder Ladesäulenbetreibers.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge / Kfz-Versicherung Premium
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