Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gilt im Tarif Premium die folgende Regelung zur Differenz-Selbstbeteiligung für Pkw bei Carsharing und Mietwagen:
- Was ist versichert?
Wir erstatten Ihnen im Schadenfall die Differenz zwischen
• der vereinbarten Selbstbeteiligung des Kaskoschutzes bei einem Carsharing- oder Mietwagenunternehmen und
• der vereinbarten Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung Ihres Pkws.
Wir zahlen die Differenz, wenn alle nachstehenden Voraussetzungen vorliegen:
• Sie haben eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Pkw bei uns abgeschlossen.
• Das Schadenereignis wäre nach A.2.1.2 oder A.2.1.3 Ihrer AKB versichert.
• Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner haben einen Pkw bei einem Carsharing- oder Mietwagenunternehmen angemietet.
• Für den angemieteten Pkw wurde eine Kaskoversicherung abgeschlossen.
• Das Fahrzeug wurde in Deutschland übernommen.
• Die Selbstbeteiligung des angemieteten Fahrzeugs wurde gezahlt.
- Welche Nachweise müssen Sie erbringen?
Folgende Nachweise müssen Sie uns insbesondere vorlegen:
• Abrechnung und Bestätigung über die Zahlung der Selbstbeteiligung im Schadenfall,
• Carsharing- oder Mietvertrag und
• Übergabeprotokoll des gemieteten Pkw.
- Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Unsere Leistung ist auf maximal 1.000 EUR je Schadenfall begrenzt. Hinweis: Wenn Sie ausschließlich diese Leistung in Anspruch nehmen, erfolgt keine Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Differenz-Selbstbeteiligung bei Carsharing / Kfz-Versicherung Premium
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