Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die nachstehenden Regelungen zur Wertminderung:
Wir zahlen zusätzlich zur Entschädigung nach A.2.1.6 Ihrer AKB eine Wertminderungspauschale, wenn nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
- Was ist versichert?
Das Fahrzeug ist aufgrund folgender Ereignisse beschädigt:
• Unfall,
• mut- oder böswillige Handlung oder
• Zusammenstoß mit Tieren.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wenn die für die Reparatur ersatzfähigen Kosten nach A.2.1.6.2 Ihrer AKB mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) betragen, erstatten wir folgende Pauschale:
• 10% der Reparaturkosten, wenn der Schaden im ersten Jahr,
• 7% der Reparaturkosten, wenn der Schaden im zweiten Jahr,
• 5% der Reparaturkosten, wenn der Schaden im dritten Jahr oder
• 4% der Reparaturkosten, wenn der Schaden im vierten Jahr
ab Erstzulassung des Fahrzeugs eingetreten ist. Es gelten jeweils die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie:
Wir erstatten keine Wertminderung bei Schäden, die nach Ablauf des vierten Jahres nach der Erstzulassung eintreten. Bei einem Totalschaden nach A.2.1.6.1 Ihrer AKB erstatten wir ebenfalls keine Wertminderung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wertminderung / Kfz-Versicherung Premium
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