Im Tarif Komfort der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für die Differenzkasko (GAP-Deckung):
Bei Totalschaden oder Verlust eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs ersetzt Ihre Kaskoversicherung möglicherweise nur die vereinbarte Entschädigungsleistung (beispielsweise Neupreis oder Wiederbeschaffungswert). Die Forderung des Leasing- oder Kreditgebers aus der vorzeitigen Abrechnung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags kann aber höher sein. Diese Lücke (GAP) schließen wir im nachfolgend beschriebenen Umfang.
- Was ist versichert?
Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten oder wurde entwendet. Wir leisten auch bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Die Reparaturkosten übersteigen den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert und
• das Fahrzeug darf in diesem Fall nicht repariert werden.
- Was leisten wir bei geleasten Fahrzeugen im Versicherungsfall?
Bei einem geleasten Fahrzeug ersetzen wir die Differenz zwischen
• dem Netto-Leasing-Ablösewert und
• der mit uns vereinbarten Entschädigungsleistung der Kaskoversicherung nach A.2.1.6 Ihrer AKB.
Maßgeblich sind jeweils die Werte am Tag des Schadens. Der Netto-Leasing-Ablösewert ergibt sich aus der Endabrechnung des Leasingvertrags.
Wir leisten nur, wenn der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung bei Ihnen geltend macht. Zum Nachweis benötigen wir den Leasingvertrag und die Abrechnung des Leasinggebers.
Bitte beachten Sie:
Kein Versicherungsschutz besteht für Nachforderungen wegen
• rückständiger Leasingraten,
• Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder
• Finanzierungskosten.
- Was leisten wir bei finanzierten Fahrzeugen im Versicherungsfall?
Bei einem finanzierten Fahrzeug ersetzen wir die Differenz zwischen
• der Netto-Restkreditsumme und
• der mit uns vereinbarten Entschädigungsleistung der Kaskoversicherung nach A.2.1.6 Ihrer AKB.
Ansonsten gelten die unter 5.1 und 5.2 dieser Produktlinie beschriebenen Voraussetzungen entsprechend.
- Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Die Leistungen aus der Kaskoversicherung und der Differenzkasko sind in jedem Fall durch den Neupreis des versicherten Fahrzeugs begrenzt. Wie sich der Neupreis ermittelt, können Sie in A.2.1.6.1 Ihrer AKB entnehmen. Eine in der Kaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung mindert diese Leistungsgrenze.
Bitte beachten Sie:
Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben. Beispiel: Wenn für das Fahrzeug eine Absicherung über den Leasing- oder Kreditvertrag besteht, dann leisten wir nur, wenn dort keine Leistung erbracht wurde.
- Welche Besonderheiten gibt es bei Selbstbeteiligung und Rückstufung?
Wenn Sie ausschließlich die Leistung der Differenzkasko in Anspruch nehmen, gilt:
• Ein Abzug der Selbstbeteiligung und
• eine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse erfolgen nicht. Beispiel: Sie erhalten Ihren Fahrzeugschaden vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ersetzt. Bei uns machen Sie nur Ansprüche aus der Differenzkasko geltend. In diesem Fall ziehen wir keine Selbstbeteilung ab und es erfolgt keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Differenzkasko (GAP-Deckung) / Kfz-Versicherung Komfort
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