Im Tarif Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Leistungen bei Panne oder Unfall unter dem Abschnitt "Welche Hilfe leisten wir?":
Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt nicht antreten oder fortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen.
Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Auch als Panne gilt: Die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators (Akku) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
(1) Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter Hilfe, gilt: Wir erstatten die entstandenen Kosten einschließlich der vom Pannenfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile bis maximal 150 EUR.
(2) Abschleppen des Fahrzeugs
Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächste für die Reparatur geeignete Werkstatt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter das Abschleppen, erstatten wir die entstandenen Kosten bis maximal 250 EUR.
(3) Bergen des Fahrzeugs
Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Dies gilt nur: Wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zurückkommt.
(4) Zusätzliche Leistung bei Falschbetankung
Bei einer Betankung mit falschem Treibstoff oder Treibstoffzusätzen ersetzen wir Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Beispiel: Ein Dieselmotor wird mit Benzin betankt.
Wir ersetzen Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro.
Bitte beachten Sie: Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Pannen- und Unfallhilfe / Kfz-Versicherung Schutzbrief
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