Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gelten im Tarif Schutzbrief die folgenden zusätzlichen Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl:
Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit oder wurde gestohlen, leisten wir wie folgt:
(1) Sicherstellung der Mobilität
Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wünschen, organisieren wir Ihre Mobilität so schnell wie möglich. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit dem Taxi, Mietwagen oder Zug sein.
Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung übernehmen wir die Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR.
Liegt der Schadenort im Ausland und das Fahrzeug wurde dort repariert, organisieren wir die Rückholung des reparierten Fahrzeugs. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Absatz 1 d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahrbereites Fahrzeug.
(2) Übernachtung
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit. Wir übernehmen die Kosten höchstens für drei Übernachtungen und maximal 100 EUR je Übernachtung und Person.
Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wenn Sie Sicherstellung der Mobilität (Ziffer 1.6 Absatz 1) in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
(3) Mietwagen
Wir vermitteln Ihnen einen Mietwagen und übernehmen die anfallenden Kosten.
Hinweis: Ist Ihr versichertes Fahrzeug ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, können wir Ihnen – soweit vorhanden – als Mietwagen ein Elektrofahrzeug vermitteln.
Sie haben auf den Mietwagen Anspruch,
• so lange Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses nicht nutzen können und
• für den Zeitraum der erforderlichen, vollständigen Reparatur.
Voraussetzung ist, dass die Reparatur zügig durchgeführt worden ist.
Im Falle eines Totalschadens oder einer Totalentwendung gilt: Wir übernehmen die Kosten des vermittelten Mietwagens für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, soweit diese zügig durchgeführt worden ist.
Die Dauer Ihres Mietwagenanspruchs beträgt maximal:
• bei einer Panne 7 Tage.
• bei einem Unfall 14 Tage.
• bei einer Totalentwendung 30 Tage.
Wird der Mietwagen nicht durch uns vermittelt, übernehmen wir maximal die Kosten, die für einen durch uns vermittelten Mietwagen angefallen wären.
Mieten Sie ein nachhaltiges Fortbewegungsmittel wie z.B. ein Fahrrad, E-Bike, Pedelec, oder E-Roller, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür.
Der Anspruch besteht nicht, wenn Sie bereits die Leistung der
• Sicherstellung der Mobilität (Ziffer 1.6 Absatz 1) oder
• Übernachtung (Ziffer 1.6 Absatz 2) in Anspruch genommen haben.
(4) Fahrzeugunterstellung
Wir helfen Ihnen, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt untergestellt werden muss. Dies gilt bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir für höchstens 14 Tage.
(5) Fahrzeugunterstellung bei Totalschaden
Bei Totalschaden tragen wir die Kosten einer notwendigen Unterstellung bis das Fahrzeug verzollt oder verschrottet wird. Wir übernehmen die Kosten jedoch höchstens für 14 Tage.
(6) Fahrzeugtransport
Ihr Fahrzeug kann nicht innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) fahrbereit gemacht werden. Dann vermitteln wir den Fahrzeugrücktransport zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz.
Es ist der im Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßgebend.
Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Die Leistung erbringen wir nicht, wenn ein Totalschaden vorliegt.
(7) Fahrzeugschlüssel-Service
Wenn das Fahrzeug wegen Verlust von Fahrzeugschlüsseln nicht weitergefahren werden kann, vermitteln wir die Beschaffung von Ersatzschlüsseln. Wir übernehmen die Kosten für den Versand, nicht jedoch die Kosten für die Ersatzschlüssel selbst. Voraussetzung ist, dass der Verlust sich auf einer Fahrt oder Reise ereignet.
Kann das Fahrzeug nicht weitergefahren werden, da der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, sind wir Ihnen – soweit möglich – auch beim Öffnen des Fahrzeugs behilflich. Kann das Fahrzeug vor Ort nicht geöffnet werden, organisieren wir das Abschleppen in eine dafür geeignete Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten nach Ziffer 1.5 Absatz 2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Zusatzleistungen bei Panne, Unfall und Diebstahl / Kfz-Versicherung Schutzbrief
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