Im Tarif Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich der Unterstützung bei Naturkatastrophen:
Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. Lawinen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir folgende Leistungen:
• Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung mit 15 EUR pro Person und Tag.
• Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
• Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR.
Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen wegen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
(1) Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
(2) Grobe Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
(3) Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht bei behördlich genehmigten Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 4 dar.
(4) Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
(5) Schäden durch Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Inhalt dieses Abschnitts:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Leistungen bei Naturkatastrophen / Kfz-Versicherung Schutzbrief
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