In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Fälligkeit unserer Zahlungen:
(1) Fälligkeit
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
(2) Vorschuss
Sie können unter nachfolgenden Voraussetzungen einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen:
• Wir haben unsere Zahlungspflicht festgestellt.
• Die Entschädigung lässt sich jedoch nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen.
(3) Sonderregelung für Diebstahlschäden
Wenn das Fahrzeug entwendet worden ist, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Eine Entschädigung erfolgt daher frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige in Textform.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Fälligkeit der Versicherungsleistung / Kfz-Versicherung
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