In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für den Fall, dass Sie bei einem Fahrzeugwechsel nicht fristgerecht zahlen:
Wenn Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), gilt: Wir wenden bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach B.1.3 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach C.1.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
• Zwischen Versicherungsende des bisherigen Fahrzeugs und Versicherungsbeginn des anderen Fahrzeugs ist nicht mehr als ein Jahr vergangen und
• Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.8 verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragszahlung bei Fahrzeugwechsel / Kfz-Versicherung
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