In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der mitversicherten Gefahrerhöhungen:
Die vorstehenden Regelungen finden in folgenden Fällen keine Anwendung:
• Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht oder
• es ist nach den Umständen als vereinbart anzusehen, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll.
B.5 Übergang Ihrer Ansprüche gegen Dritte auf uns
Hinweis: Beachten Sie zur Möglichkeit der Rückforderung unserer Leistung von einem berechtigten Fahrer in der Kfz-Kaskoversicherung die Sonderregelung in A.2.4.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mitversicherte Gefahrerhöhungen / Kfz-Versicherung
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