In der Kfz-Versicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich des Beginns des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, richten sich die Folgen nach B.1.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beginn des Versicherungsschutzes / Kfz-Versicherung
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung