Im Bereich der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich des Kündigungsrechts:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kündigungsrecht / Kfz-Versicherung
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