In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die nachfolgenden Bestimmungen für das Wirksamwerden der Kündigung:
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
- 6 Umstellung auf neue Versicherungsbedingungen
Hinweis: C.6 gilt nicht für eine Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen oder aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands. Eine Beitragsänderung kann nur unter den Voraussetzungen von C.12 oder C.13 erfolgen.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren, als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen. Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (C.4.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform. Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden. Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von einem Monat entweder zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Statt einer Ablehnung haben Sie auch das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Im Falle einer Ablehnung des Angebots haben wir frühestens zum Ablauf des darauffolgenden Versicherungsjahres das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- 7 Auswirkung einer Kündigung auf Versicherungsarten
Die Versicherungsarten Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieser Verträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.
Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. Beispiel: Wir haben ein Kündigungsrecht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir können die Kündigung dann auch auf die Kaskoversicherung erstrecken.
Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung des anderen Vertrags nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
Die Regelung in Absatz 1 und 2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
- 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, können wir nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt nur, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese kann jedoch nicht mehr als 40 Prozent des Beitrags für ein Versicherungsjahr betragen.
- 9 Veräußerung des Fahrzeugs und Wagniswegfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wirksamwerden der Kündigung / Kfz-Versicherung
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