In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Besonderheiten bezüglich Wechselkennzeichen:
Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist.
Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, gilt: Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Versicherungsvertrags, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum (beispielsweise Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (beispielsweise Zaun, Hecke, Mauer) abgestellt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Besonderheiten Wechselkennzeichen / Kfz-Versicherung
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung