In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen bezüglich der Auswirkung einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf:
- 11.3.1 Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
• Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung mindestens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
• Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung weniger als sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
• Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird gem. C.11.1.1 eingestuft.
Die Regelung in C.11.1.2.2 bleibt unberührt.
- 11.3.2 Im Folgejahr
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unterbrechung Schutz Wirkung Schadenverlauf / Kfz-Versicherung
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