In der Kfz-Versicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich der Frage: Wann erfolgt eine Neukalkulation des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
- 12.1.1 Jährliche Neukalkulation
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden die Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
- 12.1.2 Auswirkung auf den Beitrag
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag in diesem Umfang zu erhöhen.
- 12.1.3 Wirksamwerden der Neukalkulation
Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Neukalkulation Haftpflicht Beitrag / Kfz-Versicherung
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