Im Tarif Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Zusatzleistungen bei einer Auslandsreise:
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
• Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland).
(1) Bei Panne oder Unfall
a) Ersatzteilversand
Wenn Ersatzteile an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden können, organisieren wir für Sie den Ersatzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen. Die Kosten für die Ersatzteile selbst übernehmen wir nicht.
b) Fahrzeugtransport
Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann organisieren wir den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
Alternativ organisieren wir den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist:
• Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden.
• Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
(2) Bei Fahrzeugdiebstahl
a) Fahrzeugunterstellung
Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung. Die Unterstellung muss erforderlich sein. Die Kostenübernahme ist auf den Zeitraum bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung begrenzt. Maximal übernehmen wir die Kosten für 14 Tage.
b) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Wenn nach einem Diebstahl das wieder aufgefundene Fahrzeug im Ausland verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir erstatten Ihnen den Zollbetrag einschließlich etwaiger Verfahrensgebühren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
(3) Im Todesfall
Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug versterben, organisieren wir die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu insgesamt 5.000 EUR.
(4) Rückreise in besonderen Fällen
Wir vermitteln die Rückreise, wenn:
• Ein nicht mitreisender, naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist.
• Ihr Eigentum oder das Eigentum eines Insassen durch Feuer, ein Elementarereignis oder eine vorsätzliche Straftat eines Dritten erheblich beschädigt wurde.
Voraussetzung ist, dass Ihnen oder einem der berechtigten Insassen die planmäßige Beendigung der Fahrt oder Reise nicht zuzumuten ist.
Wir übernehmen die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten. Außerdem organisieren wir die Fahrzeugabholung nach Ziffer 1.7 Absatz 4, wenn die Rückreise nicht mit dem Fahrzeug erfolgt. Wir tragen die Kosten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Zusatzleistungen bei Auslandsreisen / Kfz-Versicherung Schutzbrief
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung