Im Tarif Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz gelten für die Frage „Welche Obliegenheiten sind beim Gebrauch des Fahrzeugs zu beachten?“ folgende Regelungen:
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
(4) Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungsschutz gemäß Ziffer 2 Absatz 3 ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Obliegenheiten beim Fahrzeuggebrauch / Kfz-Versicherung Schutzbrief
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung