In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Obliegenheiten im Versicherungsfall:
- Bei allen Versicherungsarten
Im Versicherungsfall müssen Sie folgende Pflichten beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) Was müssen Sie genau beachten?
Anzeigepflicht Jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzeigen.
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs anzeigen. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
Aufklärungspflicht Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
• Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach § 142 StGB beachten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.
• Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Schadenminderungspflicht Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
- Zusätzlich bei Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden müssen Sie folgende Pflichten beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) Was müssen Sie genau beachten?
Anzeige von Kleinschäden Sie müssen uns Sachschäden nicht anzeigen, die voraussichtlich nicht mehr als 1.000 EUR betragen und Sie selbst regulieren wollen. Ihre Anzeigepflicht besteht erst, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
Pflichten im Zusammenhang mit gerichtlich gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Beispiel: Ihnen wird eine Klage oder ein Mahnbescheid zugestellt.
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Pflichten bei drohendem Fristablauf Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf einlegen. Beispiel: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie Widerspruch einlegen.
- Zusätzlich bei Versicherungsart Kaskoversicherung
Bei einem Kaskoschaden müssen Sie folgende Pflichten beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) Was müssen Sie genau beachten?
Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs Bei Entwendung des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Einholen unserer Weisung Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
Anzeigepflicht von Schäden bei der Polizei Übersteigt ein Schaden aus Entwendung, Brand oder mut- oder böswilliger Handlung den Betrag von 1.000 EUR, gilt: Sie sind verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
B.3 Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (Pflichtverletzungen)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten im Versicherungsfall / Kfz-Versicherung
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