Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht die folgenden besonderen Obliegenheiten (Pflichten) für Versicherungsnehmer:
Besondere Mitteilungs- und Mitwirkungsobliegenheiten, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche erhoben werden:
Wenn gegen Sie:
(1) ein Haftpflichtanspruch erhoben,
(2) ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet,
(3) ein Mahnbescheid erlassen oder
(4) Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird,
müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht.
Wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, müssen Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen.
Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sie müssen dem Rechtsbeistand Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie:
Weitere Obliegenheiten können Sie Ziffer 5 Ihrer Wohngebäudeversicherung entnehmen. Dort finden Sie auch die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht
Weitere Informationen zu Allianz Gebäudeversicherung Zusatzbausteine