Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Glas Hausrat die nachfolgenden Bestimmungen für nicht versicherte Gegenstände und Schäden:
Nicht versichert sind Schäden an:
(1) optischen Gläsern
(2) Hohlgläsern Beispiel: Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser, Blumenvasen
(3) Geschirr
(4) Handspiegeln
(5) Glasscheiben von Türen und Fenstern, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen
(6) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind Beispiel: Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones
(7) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden
(8) Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versicherte Schäden / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Glas Hausrat
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