Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Glas Gebäude die folgenden Bestimmungen für versicherte Sachen:
Dieser Zusatzbaustein schützt die Gebäudeaußenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Im Einzelnen sind versichert:
Versicherte Sachen Was ist das genau?
Außenverglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung
Die Außenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Das sind aus Glas oder Kunststoff bestehende:
• Scheiben
• Platten
• Lichtkuppeln
• Glassteine
• Profilbaugläser
Verglasungen von Garagen und Carports
Die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Sonstige Außenverglasungen
Versichert sind auch Verglasungen von:
• Terrassen
• Balkonen
Außerdem sind versichert die Verglasungen Ihrer:
• Grundstückseinfriedungen
• Schallschutz-/Sichtschutzwände
• Schwimmbadabdeckungen
Gebäudeinnenverglasungen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen
Bei Zweifamilienhäusern gilt: Versichert sind auch die Gebäudeinnenverglasungen, die von den Bewohner:innen gemeinschaftlich genutzt werden.
Beispiel: In Ihrem Zweifamilienhaus gibt es zwei Wohnungen mit einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus. Die Verglasung des dort angebrachten Treppengeländers bricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Glas Gebäude
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