Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Glas Gebäude die folgenden Bestimmungen für versicherte Schäden:
Dieser Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beispiel: Die Scheibe Ihrer Terrassentür zerbricht.
Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Schäden / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Glas Gebäude
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