Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Geldbeutelschutz Folgendes bezüglich der besonderen Obliegenheiten (Pflichten), die ich zu beachten habe:
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:
(1) Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
(2) Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
(3) Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandenkommen, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Wohngebäudeversicherung Folgendes: Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Geldbeutelschutz
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