Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Glas Gebäude die nachfolgenden Bestimmungen für nicht versicherte Gegenstände und Schäden.:
Nicht versichert sind Schäden an:
• Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
• Werbeanlagen
• Wellplatten
• Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn Randverbindungen undicht werden
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versicherte Schäden / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Glas Gebäude
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