In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Gefahrerhöhung:
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn durch die Änderung vorhandener Umstände
• der Eintritt des Versicherungsfalls
• eine Vergrößerung des Schadens oder
• unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme
wahrscheinlicher werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Begriff der Gefahrerhöhung / Kfz-Versicherung
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